Generell sind Impfungen mit Totimpfstoffen während der Schwangerschaft möglich. Fachleute empfehlen, diese aus Vorsichtsgründen erst im zweiten oder dritten Schwangerschaftsdrittel durchzuführen.
Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie z.B. gegen Masern, Mumps, Röteln, Gelbfieber oder Feuchtblattern (Windpocken, Varizellen), dürfen in der Schwangerschaft nicht verabreicht werden. Die Durchführung von Impfungen mit Lebendimpfstoffen sollte spätestens einen Monat vor Schwangerschaftsbeginn erfolgen.
Hinweis
Sprechen Sie bereits bei bestehendem Kinderwunsch und auch in der Frühschwangerschaft mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihren Impfschutz.
Welche Impfungen sind in der Schwangerschaft empfohlen?
Das Nationale Impfgremium empfiehlt Schwangeren folgende Impfungen:
- Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis): Unabhängig vom Abstand zur letzten Keuchhusten-Impfung empfohlen. Die Verabreichung der Impfung erfolgt als Mehrfachimpfstoff Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten oder Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-Kinderlähmung und bietet dem Neugeborenen einen zuverlässigen Nestschutz.
- Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf): Wird zum Schutz der Mutter und des Neugeborenen empfohlen und ist durch den Kombinationsimpfstoff mit Keuchhusten abgedeckt.
- Impfung gegen Influenza (Grippeimpfung): Da Influenza (Echte Grippe) während der Schwangerschaft oft schwere Verläufe zeigt, wird die Influenza-Impfung zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen vor und auch während der Influenzasaison empfohlen.
- Impfung gegen COVID-19: Während der Schwangerschaft besteht ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sowie für eine Frühgeburt.
- Impfung gegen Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV): Seit Herbst 2023 gibt es einen RSV-Impfstoff, der ab der 24. Schwangerschaftswoche zugelassen ist. Dieser trägt zum passiven Schutz von Neugeborenen gegen RSV bei. Schwangere können auf Wunsch vorzugsweise zwischen September und März geimpft werden.