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Eine Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss. Beschwerden sind zulässig, sofern der betroffenen Partei bzw. Person bestimmte Rechte verweigert bzw. Pflichten auferlegt werden. Beschwerden sind auch in Verwaltungsverfahren gegen Bescheide zulässig.
Um den Entschluss eines Verwaltungsgerichts anzufechten, kann eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.
https://kommunal.at/glossar/beschwerde
Gemeindeamt Pflach Kohlplatz 7 6600 Pflach T: +43 5672 62022F: + 43 5672 62022 14gemeinde@pflach.gv.at