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Die Gemeinde ist berechtigt, bei erstmaligem Anbau an Verkehrsflächen (z.B. Fahrbahnen und Parkplätze) einen Beitrag zu den Herstellungskosten dieser Flächen von den Anliegerinnen/Anliegern einzuheben.
Auch für schon bestehende Verkehrsflächen kann vor erstmaligem Bau auf bisher unbebauten Bauplätzen dieser Betrag in Form eines Kostenersatzes eingehoben werden.
Die konkrete Höhe der Gebühren bzw. des Kostenersatzes sowie die einschlägigen Auflagen sind bei der zuständigen Behörde zu erfragen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeindeamt Pflach Kohlplatz 7 6600 Pflach T: +43 5672 62022F: + 43 5672 62022 14gemeinde@pflach.gv.at