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Wenn eine Jugendliche schwanger ist, kann sie sich Rat und Unterstützung bei spezialisierten Beratungsstellen holen. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen, liegt rechtlich ausschließlich bei der schwangeren Jugendlichen. Die Frage, ein Kind zu bekommen oder nicht, ist für das weitere Leben von entscheidender Bedeutung. Um das Richtige zu tun, ist es wichtig, sich gründlich mit der Situation auseinanderzusetzen.
Bei einer ungewollten Schwangerschaft gibt es einige Möglichkeiten:
Wird eine Jugendliche, die noch nicht 14 Jahre alt ist, schwanger, besteht die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Abbruchs. Ältere Jugendliche können die Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn beenden.
Gemeindeamt Pflach Kohlplatz 7 6600 Pflach T: +43 5672 62022gemeinde@pflach.gv.at